Angebote

AGB

Unsere Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung gestattet. Gibt der Auftraggeber sie ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt.

Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach drei Jahren von deren Entstehen an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.

Entgeltliche Tätigkeiten auch für den anderen Teil sind ausdrücklich gestattet.

Die Immobilien Service Kieler Bucht GmbH ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten .

Mit Abschluß des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6 % zu zahlen, es sei denn, es wird eine höhere oder niedrigere Zinsbelastung nachgewiesen.

Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebots übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Sie beträgt bei Grundstücksverkäufen mindestens 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer.

Die Provisionsberechnung erfolgt auf Grund des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.

Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesen Vertragsangelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich der Immobilien Service Kieler-Bucht GmbH mitzuteilen und zu beweisen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob und wann und mit wem der Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluß vorzulegen.

Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Immobilien Service Kieler-Bucht GmbH.

Abbedingungen und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Plön, soweit dies durch Parteivereinbarungen gesetzlich zulässig ist.

 

 

 

 

 

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